Der Geotechnische Entwurfsbericht baut auf das Gründungsgutachten auf. Für den Geotechnischen Entwurfsbericht wird dem Gutachter die Ausführungsplanung übergeben. Auf dieser Grundlage führt der Gutachter rechnerische Setzungsabschätzungen durch und erstellt Standsicherheitsberechnungen.
Der Geotechnische Entwurfsbericht schreibt die geeignete Überwachung und Kontrolle der Bauausführung im Sinne der Beobachtungsmethode vor.
Auf der Grundlage der durchgeführten Nachweise im Grenzzustand der Trag- und Gebrauchstauglichkeit kann die Ausführungsplanung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.