Geotechnische Messungen dienen der Überprüfung der in den geotechnischen Gutachten getroffenen Annahmen. So können mit geotechnischen Messungen Setzungen oder Porenwasserdrucke sowie Dammverformungen oder Einwirkungen von Erschütterungen der Bauarbeiten auf Nachbarbebauung gemessen werden.
Geotechnische Messungen dienen der Überwachung von Bauvorhaben während der Ausführung oder der Kontrolle nach Fertigstellung des Bauvorhabens.
Bei Bauvorhaben, die sich in der Entstehung befinden, kann sie auch exakt die Differenz zwischen IST und SOLL dokumentieren.
Verschiedene Stadien des Baufortschrittes werden so darauf überprüft, ob die ursprüngliche Prognose zutreffend war. Besonders im städtischen Bereich kommt geotechnischen Messungen eine große Bedeutung zu, da Probleme mit an Baulücken angrenzenden Bauwerken frühzeitig erkannt werden müssen. Dieses Vorgehen ist normativ im Eurocode 7 als Beobachtungsmethode geregelt und vor allem für Baumaßnahmen mit hohem Schwierigkeitsgrad (Geotechnische Kategorie GK 3) zweckmäßig.
Bei Bauarbeiten auf wenig tragfähigem Untergrund, insbesondere beim Bauen auf organischen Weichschichten wie Torf oder Klei, ist oftmals eine Vorbelastung der Weichschichten technisch und wirtschaftlich die sinnvollste Lösung. Im geotechnischen Gutachten werden die rechnerisch zu erwartenden Setzungen, die im Bereich mehrerer Dezimeter liegen können, sowie die erforderliche Liegezeit der Vorbelastung und die für die Sicherstellung der Standsicherheit maximale Dicke der Schüttlagen prognostiziert.
Während der Bauzeit werden die Setzungen durch Setzungspegel und das Abklingen der Porenwasserdrucke durch Piezometer gemessen und durch den Gutachter ausgewertet.
Anhand des Vergleiches der prognostizierten mit den gemessenen Werten kann der Bauablauf angepasst und optimiert werden.
So können z. B. die Liegezeiten der einzelnen Schüttlagen angepasst und die Bauzeit verkürzt werden. Des Weiteren wird der Abschluss der Konsolidation messtechnisch belegt und sichergestellt, sodass am späteren Bauwerk keine schädlichen und nicht prognostizierten Setzungen auftreten.
Durch Inklinometermessungen können die Langzeitverformungen von Böschungen beobachtet werden. So können bei bestehenden Böschungen Kriechverformungen gemessen und die Standsicherheit beurteilt werden. Im Bedarfsfall können die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Standsicherheit festgelegt werden.
Sofern neben einer bestehenden Böschung Bauarbeiten durchgeführt werden, können durch die Inklinometermessungen ebenfalls die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Böschung rechtzeitig aufgenommen werden. Bei neu herzustellenden Baugrubenwänden neben Bestandsbebauung können die prognostizierten Verformungen der Baugrubenwand überprüft und rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, wenn sich erkennen lässt, dass die Verformungen das für die Nachbarbebauung unschädliche Maß überschreiten könnten.
Infolge von Bauarbeiten, insbesondere Rammarbeiten, sind grundsätzlich Erschütterungen in der Umgebung der Arbeiten zu erwarten. Die GTU Ingenieurgesellschaft prüft, ob aus den Bauarbeiten schädliche Erschütterungen auf Bauwerke im Bereich der Bauarbeiten entstehen können. Um ungerechtfertigte Forderungen abweisen zu können, können zur Beweissicherung Erschütterungs- und Schwingungsmessungen durchgeführt werden.