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Kontrollprüfungen

Grundlagen der Kontrollprüfungen

Um ein standsicheres Bauwerk gewährleisten zu können, sind Kontrollprüfungen erforderlich. Die GTU Ingenieurgesellschaft mbH ist gemäß den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2015 (RAP Stra 15), zur Durchführung von Kontrollprüfungen zugelassen.

Bei den Kontrollprüfungen handelt es sich um Eignungsprüfungen des zu verwendenden Materials vor Baubeginn sowie um baubegleitende Kontrollprüfungen der Eigenüberwachung des ausführenden Bauunternehmens sowie als Fremdüberwachung des Bauherrn. Der entsprechende Umfang dieser Prüfungen ist in den gültigen Regeln der Technik festgelegt und wird im Zuge der geotechnischen Bauüberwachung vom Gutachter jeweils unter Berücksichtigung der maßgeblichen Randbedingungen an das entsprechende Bauvorhaben in einem Qualitätssicherungsplan angepasst.

Art der Kontrollprüfungen

Im Rahmen der Eignungsprüfung wird das zu verwendende Material vor Beginn der Bauarbeiten untersucht, um festzustellen, ob die erforderlichen und ausgeschriebenen Materialeigenschaften, wie z.B. die Korngrößenverteilung, die Frostsicherheit, der Widerstand gegen Schlag oder der Frost-Tau-Wechsel eingehalten werden und das Material eingebaut werden darf.

Nach dem Einbau des Materials werden Tragfähigkeit und Verdichtung durch die Eigen- bzw. Fremdüberwachung  geprüft und die Ist-Werte mit den Soll-Werten verglichen, um den ordnungsgemäßen Verdichtungserfolg zu bestätigen bzw. im Bedarfsfall zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der geotechnischen Baubegleitung/ Bauüberwachung festlegen zu können.

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